Katzensteuer

Katzensteuer

Die meisten deutschen Gemeinden heben eine Hundesteuer ein. Nur wenige Gemeinden haben sich gegen den jährlich direkt bei der Kommune zu entrichtenden Betrag entschieden, so zum Beispiel Eschborn und Windorf. Für Katzen gibt es eine solche Steuer nicht. Doch schenkt man derzeitigen Social-Media-Gerüchten Glauben, so soll im Jahr 2017 auch die Katzensteuer kommen. Ist dem wirklich so?

Die Ursprünge der Hundesteuer

Jedes Jahr müssen die meisten Hundebesitzer einen von der Kommune festgelegten Betrag für ihren Hund entrichten. Von Ausnahmen wie Blindenhunden einmal abgesehen, ist in der Regel für einen Hund ein Betrag zwischen 50 und 180 Euro fällig. Oft vervielfacht sich die kommunale Aufwandssteuer mit jedem weiteren gehaltenen Hund. In einigen Gemeinden wie Starnberg und Hürth fallen für sogenannte „Listenhunde“, die als besonders gefährlich gelten und umgangssprachlich auch „Kampfhunde“ genannt werden, erhöhte Steuersätze von 2.000 Euro und mehr an. Vor allem diese erhöhten Beträge für ausgewählte Rassen werden kritisiert. Doch die meisten Hundebesitzer fragen sich generell, warum sie bezahlen müssen, Katzenbesitzer aber nicht.

Die Ursprünge für die Hundesteuer reichen bis ins ausgehende Mittelalter zurück, als die Bauern ihrem Lehnsherren für ihre Hundehaltung bereits das sogenannte „Hundekorn“ bezahlen mussten. Die Hundesteuer hat sich bis heute gehalten und ist nicht zweckgebunden. Das heißt, der Betrag kann vielfach von der Gemeinde verwendet werden und dient nicht etwa nur dazu, eventuelle Hinterlassenschaften der Vierbeiner wegzuräumen.

Als König Christian VII. 1807 in Holstein die Hundesteuer einführte, sollte dies vor allem dazu dienen, die Armenkassen aufzufüllen. Oftmals wurde die Hundesteuer auch als Luxussteuer verstanden, da Hunde im Gegensatz zu Katzen damals nicht als „Nutztiere“ galten. Rassehunde wurden als Haustiere gehalten, während Katzen vorwiegend dazu dienten, die Ratten- und Mäusepopulation zu kontrollieren. Für Hunde, die als Blindenhund, als Schäferhund im landwirtschaftlichen Betrieb oder als Jagdhund in der Forstwirtschaft eingesetzt werden, gelten heute Ausnahmeregelungen mit Befreiungsregeln bzw. verringertem Steuersatz.

Katzensteuer überhaupt durchsetzbar?

Obwohl viele Katzen heute nicht mehr nur auf Bauernhöfen leben, sondern vielfach als Rassekatzen in der Wohnung gehalten werden und ebenso als „Luxusgut“ gelten könnten, ist keine Steuer fällig. Viele Hundebesitzer beklagen diesen Zustand seit längerem. Sie führen außerdem an, dass Streunerkatzen und Freigänger ungestraft ihre Hinterlassenschaften verteilen dürfen. Aus steuerpolitischer Sicht ist jedoch der Nutzen einer Katzensteuer fraglich. Schließlich dürfte die Einführung einer Katzensteuer mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden sein. Problematisch wäre dies im Zuge der zu gewährleistenden Steuergerechtigkeit. Der Verwaltungsaufwand steht bei der Einführung einer Katzensteuer nicht im Verhältnis zum Nutzen. Bereits die Lebensgewohnheiten von Freigängerkatzen würden das Erfassen von tatsächlich gehaltenen Katzen schwierig gestalten.

Gesetzgeber bringen außerdem ein weiteres Argument ins Felde. So könnte mit Einführung der Katzensteuer auch die Anzahl der freilebenden Katzen und die derer im Tierheim abgegebener Katzen sprunghaft ansteigen. Eine Steuer, die eigentlich für Ordnung sorgen und die freilebende Katzenpopulation kontrollieren soll, würde damit genau das Gegenteil von dem erreichen, was erklärtes Ziel ist. Die Kommunen, die in dieser Sache die Entscheidungshoheit haben, haben daher bisher stets von der Einführung einer Katzensteuer abgesehen.

Dennoch sorgte in jüngster Vergangenheit ein Blogbeitrag für Aufsehen. Der Autor stellte die lange von einigen Hundebesitzern geforderte Katzensteuer in Aussicht. Doch wird 2017 die Katzensteuer wirklich kommen?

In Aussicht gestellte Katzensteuer nur ein Hoax

In einem Blogbeitrag wurde Anfang 2016 behauptet, dass eine ebenfalls kommunal geregelte Katzensteuer kommen würde. Die Beträge würden demnach zwischen 12 und 120 Euro ausfallen. Offenbar solle das eingehobene Geld zur Säuberung der Straßen und zu anderen Zwecken genutzt werden. Ausnahmen solle es für Tierheime und für ausschließlich in der Wohnung gehaltenen Katzen geben.

Urheber des Gerüchts ist offenbar die Satireseite Viraler.de, die sich im Beitrag auf die „(dqa)“ – nicht „(dpa)“ – beruft. Viele Leser haben den Beitrag offenbar nur kurz überflogen. Ihnen ist nicht nur der angesprochene Tippfehler entgangen, sie haben auch den Urheber der Nachricht nicht überprüft. In unserer schnelllebigen Zeit werden oftmals nur die Überschriften gelesen und prompt wird der Teilen-Button geklickt. Selbst Falschmeldungen und Hoaxes wie diese von Viraler können auf diese Weise in kürzester Zeit tatsächlich „viral“ gehen.

Die mutmaßlich von Hundebesitzern geforderte Gleichstellung mit Katzenbesitzern wird es jedoch – zumindest bis dato – von steuerlicher Seite nicht geben. Wer den Beitrag in Social-Media-Kanälen geteilt hat, ist einem Hoax aufgesessen.

Obwohl sich das Gerücht um die kommende Katzensteuer als Witz entpuppt hat, bleibt die Diskussion bestehen. Hierbei geht es aber nicht nur darum, Katzenbesitzer ebenso wie Hundebesitzer zur Kasse zu bitten. Im Gegenteil, die Diskussion geht zuweilen auch in die Richtung, dass die Hundesteuer gänzlich abgeschafft und die Katzensteuer erst gar nicht eingeführt werden sollte. Nur dadurch könne man für Gleichstellung sorgen. Der Willkür gegenüber den unterschiedlichen Haustierhaltern würde das in jedem Fall ein Ende setzen. Doch was ist dann mit der Pferdesteuer?

Zusammenfassung

Während Hundebesitzer nach wie vor in vielen Gemeinden für ihr Haustier eine jährliche Steuer entrichten müssen, fällt für Katzenbesitzer keine vergleichbare Steuerlast an. Ob die Hundesteuer irgendwann abgeschafft oder eine Katzensteuer in Zukunft eingeführt wird, müssen die Gemeinden entscheiden. Die Diskussion um die steuerliche Gleichstellung von Katzen- und Hundebesitzern wird vorerst weitergehen.

Artikelbild: © alenkasm / Bigstock.com

2 Kommentare zu „Katzensteuer“

  1. Ich finde es eine Frechheit das es keine Katzensteuer gibt…bin Hundebesitzer und
    muß ja auch Steuern zahlen..Katzen übertragen auch Krankheiten..Freiläufer…

    1. Eine typische bundesrepublikanische (Un-)Wesensart… Ich muss das machen… Dann die aber auch…
      Divide et Impera klappt nirgends auf diesem Planeten so gut wie in Buntland: Auto- gegen Radfahrer, Radfahrer gegen Fußgänger, arm gegen reich, Nord gegen Süd, Ost gegen West, rechts gegen links… Ein Trauerspiel.

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