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Katze zugelaufen

Viele Katzen sind keine reinen Wohnungs- oder Hauskatzen, sondern Freigänger, die sich nach Lust und Laune in der freien Natur aufhalten können und häufig ein weitläufiges Revier besitzen. Meist kommen die Haustiere nur zum Fressen oder Schlafen nach Hause. Gerade Kater legen auf der Suche nach einer Katzendame oft viele Kilometer zurück und finden nicht immer den Heimweg. Wenn Sie in Ihrer Umgebung eine fremde Katze entdecken, ist es daher nicht so einfach festzustellen, ob sie ein Zuhause hat oder ob es sich um eine ausgesetzte oder herrenlose Katze handelt. Dasselbe gilt auch, wenn eine Katze bei Ihnen um Futter bettelt. Erfahren Sie hier, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen eine Katze oder ein Kater zugelaufen ist.

Nicht jede zugelaufene Katze hat keinen Besitzer

Katzen, die von ihren Besitzern Freilauf erhalten, legen auf ihren täglichen Streifzügen oft viele Kilometer zurück und kommen immer wieder bei ihren Lieblingsplätzen vorbei. Prinzipiell gilt daher: Nur weil eine Katze regelmäßig bei Ihnen in der Nähe ist und vielleicht sogar nach Futter bettelt, heißt das noch lange nicht, dass sie kein Zuhause hat. Sofern Sie eine fremde Katze gefunden haben, dürfen Sie sie deshalb auf keinen Fall einfach behalten. Auch das Füttern fremder Katzen ist nicht empfehlenswert.

Ein fehlendes Halsband ist kein Indiz dafür, dass die Katze wirklich herrenlos ist. Viele Katzenhalter verzichten aus Sicherheitsgründen auf Halsbänder.

Aus diesem Grund ist es immer am besten, die „zugelaufene“ Katze zunächst zu beobachten und sich in der Nachbarschaft zu erkundigen, ob jemand weiß, wem das Tier gehört.

Die korrekte Reaktion hängt von der jeweiligen Situation ab

Auf den ersten Blick ist bei Katzen selten erkennbar, ob sie entlaufen sind oder sogar von ihrem Menschen ausgesetzt wurden. Wie Sie sich konkret verhalten sollten, wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, hängt deshalb immer von der konkreten Situation ab. Besonderer Handlungsbedarf besteht in den folgenden Fällen:

  • Es handelt sich definitiv um eine ausgesetzte Katze
  • Die Katze ist verletzt
  • Die Katze wirkt stark vernachlässigt oder abgemagert
  • Sie haben Katzen in Ihrem Garten gefunden
  • Die Katze befindet sich in direkter Gefahr

Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie in den entsprechenden Situationen vorgehen sollten.

Die Katze wurde mit Sicherheit ausgesetzt

Manche Menschen haben keine Lust oder Zeit mehr, sich um ihre Tiere zu kümmern oder sind mit der Haltung überfordert. Oft neigen sie dann dazu, sich von der Verantwortung zu befreien, indem sie die Haustiere mitsamt der Transportbox oder in einem zugeklebten Karton in die freie Natur stellen. Wenn Sie auf diese Weise eine Katze finden, können Sie davon ausgehen, dass sie ausgesetzt wurde. In solchen Fällen informieren Sie am besten sofort die Polizei. Falls Sie das Tier mitgenommen haben, können Sie den Fund auch im Nachhinein noch bei den zuständigen Stellen melden.

Die Katze hat Verletzungen

Wenn die gefundene Katze verletzt ist oder andere offensichtliche Probleme mit ihrer Gesundheit hat, benötigt sie eine tierärztliche Versorgung und Pflege. Fangen Sie das Tier mit Lederhandschuhen ein und bringen Sie es in einer Transportbox oder in einem Korb zum Tierarzt.

Die Katze wirkt abgemagert oder vernachlässigt

Nicht jede Katze, die ungepflegt oder mager ist, hat keinen Besitzer. Es ist durchaus denkbar, dass es sich um eine ehemalige Wohnungskatze handelt, die von Zuhause ausgerissen ist. Eventuell ist sie auch einfach alt und deshalb abgemagert. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, das Tier eine Weile zu beobachten. Fangen Sie es ein, wenn es in den nächsten Wochen noch stärker abmagert oder andere Gesundheitsprobleme dazukommen.

Sehen Sie davon ab, die Katze einfach zu füttern. Eventuell hat sie einen Besitzer und kehrt dann nicht mehr nach Hause zurück, wenn sie bei Ihnen ihre Futtergaben erhält.

Fragen Sie in der Nachbarschaft, ob die Katze jemandem gehört oder hängen Sie Zettel auf, um den eventuellen Besitzer darüber zu informieren, dass sie häufig bei Ihnen zu Besuch ist.

Es handelt sich um Babykatzen

Wenn Sie junge Kitten in Ihrem Garten finden, sollten Sie die Katzenmutter und die kleinen Kätzchen einfangen. Dafür können Sie auch den Tierschutz um Hilfe fragen. Das Muttertier sollte kastriert und für die Babykatzen ein schönes Zuhause gefunden werden.

Die Katze ist einer direkten Gefahr ausgesetzt

Sofern Sie eine verängstigte Katze mitten auf einer Straße mit regem Autoverkehr oder in einer ähnlichen Gefahrensituation entdecken, versuchen Sie bitte, das Tier mit nach Hause zu nehmen. Holen Sie sich dafür gegebenenfalls Hilfe und melden Sie anschließend den Fund.

Eine Fundkatze aufnehmen – So gehen Sie vor

Wenn Sie die Katze, die Ihnen zugelaufen ist, gerne aufnehmen möchten, müssen Sie sich zunächst auf die Suche nach dem eventuellen Besitzer begeben. Dabei empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Melden Sie den Fund bei der Polizei, bei der Gemeinde oder beim Tierschutz
  2. Fragen Sie im Tierheim nach, ob jemand eine Katze vermisst
  3. Stellen Sie das Tier einem Tierarzt vor
  4. Hängen Sie Zettel mit einem Bild der Katze in Ihrem Ort und der näheren Umgebung auf
  5. Schauen Sie in den Kleinanzeigen der lokalen Zeitung nach, ob die Katze von ihrem Besitzer gesucht wird
  6. Geben Sie eine Fundmeldung im Internet und in der Tageszeitung auf

Wenn die Katze keine auffällige Fellzeichnung hat, also beispielsweise komplett schwarz oder grau-getigert ist, ist es häufig schwierig, den Besitzer zu finden. Trotzdem sollten Sie es versuchen. Vergessen Sie nicht, im Ohr nachzuschauen, ob die Katze ein Tattoo hat.

Wenn die Katze kein Halsband und keine Tätowierung im Ohr hat, kann Ihnen der Tierarzt dabei helfen, herauszufinden, ob die Katze mit einem Chip versehen ist. So lässt sich der Besitzer eventuell doch noch ausfindig machen.

Sofern Sie trotz intensiver Suche keinen Besitzer ermitteln können, dürfen Sie die Katze gerne behalten. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, geben Sie sie bitte im Tierheim ab.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es?

Für Tiere gelten dieselben fundrechtlichen Bestimmungen nach §§965 bis §§984 BGB wie für andere Fundsachen auch. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, die gefundene Katze umgehend offiziell als Fund zu melden. Sobald der Besitzer gefunden werden kann, müssen Sie das Tier zurückgeben. Je nach Region ist für die offizielle Fundmeldung eine andere Stelle zuständig, wie beispielsweise die Polizei, das Fundbüro oder die Gemeinde. Außerdem muss die zuständige Stelle das Tier für bis zu sechs Monate lang versorgen. Diese Aufgabe übernimmt meist ein Tierschutzverein oder das Tierheim. Auch Sie als Finder haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Tier zu pflegen und nach sechs Monaten für immer zu behalten. Wird der Fund von Ihnen jedoch nicht umgehend gemeldet, gilt das als Fundunterschlagung, womit Sie sich strafbar machen.

Zusammenfassung

Wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, dürfen Sie sie nicht einfach behalten, sondern müssen den Fund auf jeden Fall bei der zuständigen Behörde melden. Außerdem sollten Sie nichts unversucht lassen, um den Besitzer zu finden, der sein Tier unter Umständen schmerzlich vermisst. Sofern nach sechs Monaten trotz allen Bemühungen kein Besitzer ermittelt werden konnte, dürfen Sie die Katze gerne behalten.

Artikelbild: © IG_Royal / Bigstock.com

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